专利摘要:
Die Erfindung betrifft eine Bodenbearbeitungsmaschine (10), mit einem, sich in Vorwärtsrichtung (14) erstreckende Längsträger (16) und quer zur Vorwärtsrichtung (14) erstreckende Querträger (18) aufweisenden Maschinenrahmen (12), wobei zumindest ein Querträger (18) mittel einer quer zur Vorwärtsrichtung (14) orientierten Lagerung drehbar zu zumindest einem Längsträger (16) gelagert ist, wobei am drehbaren Querträger (18), zumindest ein, federnde Eigenschaften aufweisender, Zinken (50) mit Schar (60) angebracht ist, welche federnden Eigenschaften durch Federkräfte des Zinken (50) definiert sind und welches Schar (60) eine Vorderkante (62) und von der Vorderkante (62) ausgehende sich quer zur Vorwärtsrichtung (14) erstreckende Schneiden (64) aufweist. Um eine Bodenbearbeitungsmaschine (10) zur Verfügung zu stellen, mittels der eine ganzflächige Bodenbearbeitung mit einer minimalen Anzahl an Scharen (60) bei einer minimalen Arbeitstiefe erreicht wird ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Drehlage des Querträger (18) in Abhängigkeit der Federkräfte des Zinken (50) veränderbar ist.Die Erfindung betrifft zudem ein System zur Bodenbearbeitung und darüber hinaus ein Verfahren zur Bodenbearbeitung.
公开号:EP3707978A1
申请号:EP20161794.1
申请日:2020-03-09
公开日:2020-09-16
发明作者:Josef Hägler;Christian Rodestock;Alexander Kralitschek
申请人:Horsch Maschinen GmbH;
IPC主号:A01B35-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft eine Bodenbearbeitungsmaschine gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 1, die Erfindung betrifft zudem ein System zur Bodenbearbeitung mit den Merkmalen des Patentanspruches 15, sowie ein Verfahren zur Bodenbearbeitung mit den Merkmalen des Verfahrensanspruchs 22.
[0002] Eine Bodenbearbeitungsmaschine ist bspw. durch die EP 0 400 366 A1 bereits bekannt geworden. Bei dieser Bodenbearbeitungsmaschine werden zur Bearbeitung einer landwirtschaftlichen Fläche, insbesondere als Hackelemente, d.h. als Schare sog. Gänsefußschare eingesetzt, welche Gänsefußschare an federnde Eigenschaften aufweisenden Federzinken angebaut sind. Die Federzinken sind an Querträgern angebracht, wobei die Querträger gegenüber einem Parallelogramm verschwenkbar sind wodurch eine vereinfachte Schnittwinkelverstellung erreicht werden soll. Die Gänsefußschare weisen jeweils eine Scharspitze, d.h. keilförmige Vorderkante und sich von der Vorderkante quer und entgegengesetzt zur Vorwärtsrichtung erstreckende Schneiden auf.
[0003] Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Bodenbearbeitungsmaschinen war es bislang üblich, dass die Gänsefußschare in deren Grundstellung, d.h. in der Position in der die Schare nicht in eine Bodenfläche eintauchen und somit keine Betriebskräfte auf diese wirken, mittels der Federzinken derartig an den Bodenbearbeitungsmaschinen angebaut wurden, dass diese einen sog. Untergriff erzeugen, was insbesondere dadurch erreicht wurde, indem die Schneiden gegenüber einer Fahrtrichtung bzw. gegenüber einer Vorwärtsrichtung in einem Winkel von vorne unten nach hinten oben orientiert waren. Wobei durch einen derartigen Untergriff insbesondere das Eindringen der jeweiligen Schare in eine Bodenfläche verbessert werden sollte. Dies hatte jedoch zur Folge, dass die Gänsefußschare nicht mit deren gesamter Breite die Bodenfläche bearbeitet haben. Um die gesamte Breite der Gänsefußschare nutzen zu können musste entweder die Arbeitstiefe erhöht werden, oder die Anzahl an, an der Bodenbearbeitungsmaschine vorhandenen, Gänsefußscharen musste erhöht werden, was jedoch sowohl ackerbauliche als auch finanzielle Nachteile zur Folge hatte. Dies wurde durch die Verwendung von federnde Eigenschaften aufweisende Zinken noch weiter verschlechtert, da durch die Einwirkung von Betriebskräften während der Bodenbearbeitung die Zinken eine entgegengesetzt zur Vorwärtsrichtung gerichtete Verformung erfuhren und somit der Winkel der Schneiden gegenüber der Vorwärtsrichtung noch weiter vergrößert und somit die wirksame Arbeitsbreite eines Gänsefußschares noch weiter verringert wurde. Dies wurde insbesondere durch große Betriebskräfte, welche bspw. durch trockene, schwere Böden aber auch durch große Arbeitstiefen erzeugt wurden nochmals verschlechtert.
[0004] Mittels der aus dem Stand der Technik bekannten Bodenbearbeitungsmaschinen war somit eine ganzflächige Bearbeitung einer Bodenfläche bei einer Mindestzahl an Scharen und einer geringen Arbeitstiefe nicht oder nur bedingt möglich, wodurch derartige Bodenbearbeitungsmaschinen insbesondere bei einer flachen mechanischen Unkrautbekämpfung nur begrenzt eingesetzt werden konnten.
[0005] Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Bodenbearbeitungsmaschine zur Verfügung zu stellen, mit der Nachteile herkömmlicher Bodenbearbeitungsmaschinen vermieden werden können. Der Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, eine variabel einsetzbare Bodenbearbeitungsmaschine zur Verfügung zu stellen, mittels der eine ganzflächige Bodenbearbeitung mit einer minimalen Anzahl an Scharen bei einer minimalen Arbeitstiefe erreicht wird.
[0006] Diese Aufgaben werden gelöst durch eine Bodenbearbeitungsmaschine mit den Merkmalen des Anspruch 1, durch ein System zur Bodenbearbeitung mit den Merkmalen des Anspruchs 15, sowie durch ein Verfahren zur Bodenbearbeitung mit den Merkmalen des Verfahrensanspruch 22. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen und der Beschreibung angegeben.
[0007] Die Erfindung betrifft eine Bodenbearbeitungsmaschine, mit einem, sich in Vorwärtsrichtung erstreckende Längsträger und quer zur Vorwärtsrichtung erstreckende Querträger aufweisenden Maschinenrahmen.
[0008] Um eine variabel einsetzbare Bodenbearbeitungsmaschine zu erreichen ist vorgesehen, dass zumindest ein Querträger mittels einer quer zur Vorwärtsrichtung orientierten Lagerung drehbar zu zumindest einem Längsträger gelagert ist, wobei am drehbaren Querträger, zumindest ein, federnde Eigenschaften aufweisender, Zinken mit Schar angebracht ist, welche federnden Eigenschaften durch Federkräfte des Zinken definiert sind und welches Schar eine Vorderkante und von der Vorderkante ausgehende sich quer zur Vorwärtsrichtung erstreckende Schneiden aufweist.
[0009] Um darüber hinaus eine Bodenbearbeitungsmaschine zur Verfügung zu stellen, mittels der eine ganzflächige Bodenbearbeitung mit einer minimalen Anzahl an Scharen mit einer minimalen Arbeitstiefe erreicht wird, ist erfindungsgemäß zudem vorgesehen, dass die Drehlage des drehbaren Querträger in Abhängigkeit der Federkräfte des Zinken veränderbar ist.
[0010] Infolge dieser Maßnahmen kann somit in Abhängigkeit der insbesondere während einer Feldarbeit auf ein Schar und/oder einen Zinken wirkenden Betriebskräfte, die Drehlage des Querträger derartig verändert werden, dass selbst bei einer durch die Betriebskräfte am Zinken hervorgerufenen Verformung, die Schneiden eines Schares gegenüber einer Vorwärtsrichtung, welche Vorwärtsrichtung insbesondere parallel zu einer Bodenfläche sein kann, derartig orientiert sind, dass diese jeweils mit deren gesamten Breite eine Bodenfläche bearbeiten können, ohne hierfür die Anzahl an Schare oder die Arbeitstiefe erhöhen zu müssen. Insbesondere kann die Drehlage derartig verändert werden, dass die Schneiden sich in Betrieb der Bodenbearbeitungsmaschine, durch auf diese wirkende Betriebskräfte im Wesentlichen gerade, d.h. waagerecht stellen. Somit wird mittels der erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsmaschine eine ultraflache und zudem ganzflächige Bodenbearbeitung ermöglicht.
[0011] Erfindungsgemäß kann insbesondere vorgesehen sein, dass die Bodenbearbeitungsmaschine zumindest eine Grundstellung und eine Arbeitsstellung aufweist. Wobei die Drehlage des zumindest einen drehbaren Querträger in der Grundstellung und in der Arbeitsstellung gleich ist. Somit erfolgt erfindungsgemäß eine Veränderung der Orientierung der Schneiden lediglich durch aus das Schar und/oder den Zinken wirkende Betriebskräften, wobei die Drehlage jeweils derartig definiert werden kann, dass durch die auf das Schar und/oder den Zinken wirkende Betriebskräfte jeweils eine optimierte Orientierung der Schneiden eines Schares erreicht wird.
[0012] Die Bodenbearbeitungsmaschine kann eine Grundstellung aufweisen, wobei in der Grundstellung die Drehlage des drehbaren Querträgers insbesondere derartig ist, dass die Schneiden gegenüber der Vorwärtsrichtung in einem Winkel α von vorne oben nach hinten unten orientiert sind. Dies hat insbesondere zweckmäßig zur Folge, dass sich die Schneiden, durch auf diese wirkende Betriebskräfte im Wesentlichen gerade, insbesondere im wesentlichen Parallel zur Vorwärtsrichtung stellen und/oder ausrichten.
[0013] Insbesondere kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Schneiden des Schares in einer Grundstellung der Bodenbearbeitungsmaschine nicht auf Untergriff montiert sind, zweckmäßig insbesondere orientiert sind.
[0014] Die Grundstellung kann insbesondere durch einen Betriebsmodus der Bodenbearbeitungsmaschine definiert sein, in der keine oder nur geringe Betriebskräfte auf das Schar und/oder den Zinken wirken. Die Grundstellung kann insbesondere dann vorhanden sein, wenn das Schar nicht mit einer Bodenfläche in Kontakt steht, insbesondere nicht in eine Bodenfläche eindringt.
[0015] Die Bodenbearbeitungsmaschine kann darüber hinaus eine Arbeitsstellung aufweisen, wobei die Arbeitsstellung insbesondere vorhanden sein kann, wenn dass Schar in eine Bodenfläche eindringt. Es kann zudem vorgesehen sein, dass die Drehlage des Querträgers derartig definiert ist, dass in einer Arbeitsstellung der Bodenbearbeitungsmaschine die Schneiden zumindest weitgehend parallel zur Vorwärtsrichtung orientiert sind.
[0016] Gemäß einem weiteren Aspekt kann vorgesehen sein, dass in einer Arbeitsstellung der Bodenbearbeitungsmaschine die Scheiden gegenüber einer Vorwärtsrichtung in einem Winkel β von vorne oben nach hinten unten orientiert sind und/oder in einem Winkel β von vorne unten nach hinten oben orientiert sind, wobei der Winkel β maximal 15° oder maximal 10° oder maximal 5° oder maximal 2° beträgt und/oder insbesondere kleiner als der Winkel α der Grundstellung ist.
[0017] Wobei darauf hingewiesen sei, dass die Winkel β insbesondere während eines Normalbetriebes der Bodenbearbeitungsmaschine vorhanden sind, d.h. dass die Zinken nicht bspw. wegen eines Steins ausfedern bzw. keinem Stein ausweichen müssen, sondern mit zumindest weitgehend gleichbleibender Betriebskraft entlang einer Bodenfläche geführt werden.
[0018] Erfindungsgemäß kann die Arbeitsstellung insbesondere durch einen Betriebsmodus der Bodenbearbeitungsmaschine definiert sein, in der Betriebskräfte auf das Schar und/oder den Zinken wirken, wobei die Betriebskräfte insbesondere eine derartige Größe aufweisen, dass der Zinken Verformt wird, zweckmäßig insbesondere entgegengesetzt zur Vorwärtsrichtung verformt wird. Wobei die Verformung insbesondere innerhalb elastischer Grenzen des Zinkens erfolgt.
[0019] Wobei darauf hingewiesen sei, dass die Betriebskräfte insbesondere während eines Normalbetriebes der Bodenbearbeitungsmaschine vorhanden sind, d.h. dass die Zinken nicht bspw. wegen eines Steins ausfedern bzw. keinem Stein ausweichen müssen, sondern mit zumindest weitgehend gleichbleibender Betriebskraft und/oder Verformung entlang einer Bodenfläche geführt werden.
[0020] Um einen kostengünstigen und eine Überlastsicherung aufweisenden Zinken zu erhalten, kann insbesondere zweckmäßig vorgesehen sein, dass der Zinken ein Federzinken ist. Wobei der Zinken zumindest eine, die federnden Eigenschaften, insbesondere die Federkräfte, definierende Windung aufweist. Derartige Federzinken weißen darüber hinaus den Vorteil auf, dass diese aufgrund von deren federnden Eigenschaften während einer Bodenbearbeitung hochfrequente Schwingungen ausüben, wodurch die Bodenbearbeitung mittels dieser noch weiter verbessert werden kann. Die federnden Eigenschaften entsprechend insbesondere der Federkraft ab der der Zinken verformt wird bzw. ab der der Zinken verformt wird und insbesondere ausfedert.
[0021] Die federnden Eigenschaften, d.h. insbesondere die Federkräfte, können alternativ oder ergänzend auch mittels einer Druckfeder oder einer Zugfeder definiert werden. Auch andere, federnde Eigenschaften aufweisende Elemente wären denkbar oder einsetzbar.
[0022] Gemäß einer bevorzugten Ausführungsvariante der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Zinken als Federzinken ausgebildet ist und die Drehlage des drehbaren Querträger an welchem dieser montiert ist, derartig ist, dass der Federzinken bis zu einer definierten Kraft verformbar ist und nach Erreichen dieser Kraft zumindest weitgehend Form- und Lagestabil ist. Wobei bei der Form- und Lagestabilen Position des Zinkens die Schneiden des Schar, vorzugsweise zumindest weitgehend parallel zur Vorwärtsrichtung orientiert sind. Wobei zudem vorgesehen sein kann, dass die Form- und Lagestabile Position des Zinkens durch auf diesen wirkende Betriebskräfte variieren und entsprechend dieser Betriebskräfte die Drehlage des drehbaren Querträger verändert werden kann oder entsprechend verändert wird.
[0023] Um zudem ein kostengünstiges und eine große Arbeitsbreite aufweisendes Schar zu erhalten, kann zudem vorgesehen sein, dass das Schar ein Gänsefußschar ist und eine im wesentlichen Dreieckförmige, eine Vorderkante und von der Vorderkante ausgehende sich quer zur Vorwärtsrichtung erstreckende Schneiden aufweisende, Grundform aufweisen. Wobei die Schneiden sich insbesondere jeweils links und rechts von der Vorderkante und sich quer zur Vorwärtsrichtung erstrecken, zweckmäßig insbesondere symmetrisch links und rechts. Die im wesentlichen Dreieckförmige Grundform kann jeweils Spitze Ecken aufweisen und/oder abgeflachte und/oder bogenförmige Ecken aufweisen. Die Vorderkante kann Keilförmig ausgebildet sein und eine quer zur Vorwärtsrichtung orientierte Schneidkante ausbilden. Die Vorderkannte kann aber auch Keilförmig und/oder Spitz zulaufen und entsprechend eine Scharspitze ausbilden. Die Schneiden können durch eine zumindest abschnittweise gerade verlaufende Kante gebildet sein und/oder durch eine zumindest abschnittweise bogenförmige Kante gebildet sein. Die Vorderkannte und/oder die Schneiden könnten darüber hinaus zumindest abschnittweise mit einem Hartmetall verstärkt sein.
[0024] Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante der Bodenbearbeitungsmaschine kann vorgesehen sein, dass diese zumindest zwei oder mehr drehbar zu einem Längsträger angeordnete Querträger umfasst. Wobei an den Querträger jeweils eine gleiche und/oder unterschiedliche Anzahl an Zinken mit Schar angebracht sein kann. Auch können die Zinken gleich und/oder unterschiedlich ausgeführt sein, insbesondere unterschiedliche federnden Eigenschaften aufweisen. Auch können die Schare gleich und/oder unterschiedlich ausgeführt sein, insbesondere unterschiedliche Schneiden aufweisen.
[0025] Insofern die Bodenbearbeitungsmaschine zwei oder mehr Querträger umfasst können diese gemäß einer bevorzugten Ausführungsvariante gekoppelt sein, so dass die Querträger jeweils die gleiche Drehlage aufweisen. Die Koppelung kann bspw. mittels einer Koppelstange und/oder mittels einer Aktors erfolgen. Die Koppelung kann insbesondere jeweils derartig sein, dass zumindest zwei Querträger miteinander verbunden sind.
[0026] Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Drehlage der Querträger in Abhängigkeit der Anzahl an angebrachten Zinken veränderbar ist und/oder in Abhängigkeit der Arbeitsbreite der Schare veränderbar ist und/oder in Abhängigkeit der Arbeitstiefe der Schare veränderbar ist.
[0027] Die quer zur Vorwärtsrichtung orientierte Lagerung kann durch eine Längsachse des Querträgers verlaufen und/oder durch eine parallel zur Längsachse des Querträgers orientierte Achse verlaufen.
[0028] Die Lagerung kann zudem derartig quer zur Vorwärtsrichtung orientiert sein, dass der Querträger senkrecht zur Vorwärtsrichtung ausgerichtet ist.
[0029] Um einen Vereinfachten Aufbau des Maschinenrahmens zu erhalten, können die Querträger drehbar in den Längsträgern gelagert sein. Vorzugsweise könnte dementsprechend vorgesehen sein, dass die Lagerung zwischen den Längsträger und dem Querträger angebracht ist. Insbesondere, kann vorgesehen sein, dass die Lagerung eine Gleitlagerung ausbildet.
[0030] Die Variation der Drehlage kann mechanisch erfolgen bspw. mittels einer Bolzen- und/oder Steckverbindung oder dergl. Die Variation der Drehlage kann jedoch auch mittels eines Aktors erfolgen, bspw. mittels eines elektrischen und/oder hydraulischen und/oder pneumatischen Aktors (z.B. Zylinder, Motor, Linearantrieb, Spindelantrieb oder dergl.).
[0031] Der Aktor kann mit einer Steuereinrichtung wirkverbunden sein, wobei die Steuereinrichtung insbesondere derartig ausgebildet ist, dass mittels dieser eine automatisierte Veränderung der Drehlage erfolgen kann. Die Steuereinrichtung kann insbesondere ausgebildet sein, die Drehlage in Abhängigkeit einer Arbeitstiefe und/oder einer Arbeitsbreite der Schare zu erhöhen oder zu verringern. Die Steuereinrichtung kann gemäß einer weiteren Ausführungsvariante alternativ oder ergänzend derartig ausgebildet sein, die Drehlage in Abhängigkeit der federnden Eigenschaften der Zinken und/oder der Betriebskräfte zu erhöhen oder zu verringern.
[0032] Die Steuereinrichtung kann gemäß einer Weiterbildung der Erfindung derartig ausgebildet sein, dass mittels dieser die Drehlage des drehbaren Querträger steuer- und/oder regelbar ist.
[0033] Die Bodenbearbeitungsmaschine kann als eine an ein Zugfahrzeug anbaubare und/oder als eine mittels eines Zugfahrzeugs und ein Fahrwerk aufweisende gezogene Maschine ausgebildet sein. Die Bodenbearbeitungsmaschine kann vorzugsweise ein Hackgerät sein, welches Hackgerät zweckmäßig zur mechanischen Unkrautbekämpfung Verwendung finden kann.
[0034] Es sei noch darauf hingewiesen, dass die Vorwärtsrichtung insbesondere einer Fahrtrichtung mit der die Bodenbearbeitungsmaschine während einer Bodenbearbeitung entlang einer Bodenfläche geführt wird, entspricht.
[0035] Wenn zuvor die erfindungsgemäße Bodenbearbeitungsmaschine beschrieben wurde, so sei an dieser Stelle ausdrücklich betont, dass alle Aspekte und Ausführungsvarianten, die im Zusammenhang mit der Bodenbearbeitungsmaschine erläutert wurden, gleichermaßen Teilaspekte des nachfolgend beschriebenen System zur Bodenbearbeitung sowie des nachfolgenden beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren betreffen oder sein können. Wenn daher an einer Stelle bei der Beschreibung oder auch bei den Anspruchsdefinitionen von der erfindungsgemäßen Bodenbearbeitungsmaschine die Rede ist, so gilt dies gleichermaßen für das erfindungsgemäßen System sowie das erfindungsgemäße Verfahren. In umgekehrter Weise gilt dasselbe, so dass auch alle Aspekte die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen System zur Bodenbearbeitung sowie dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Bodenbearbeitung erläutert werden, gleichermaßen Aspekte der Bodenbearbeitungsmaschine sein können.
[0036] Zur Lösung der Aufgaben umfasst die Erfindung zudem ein System zur Bodenbearbeitung, vorzugsweise mittels einer Bodenbearbeitungsmaschine. Welche Bodenbearbeitungsmaschine, einen sich in Vorwärtsrichtung erstreckende Längsträger und quer zur Vorwärtsrichtung erstreckende Querträger umfassenden Maschinenrahmen aufweist, wobei zumindest ein Querträger mittels einer quer zur Vorwärtsrichtung orientierten Lagerung drehbar zu zumindest einem Längsträger gelagert ist, wobei am drehbaren Querträger, zumindest ein, federnde Eigenschaften aufweisender, Zinken mit Schar angebracht ist, welche federnden Eigenschaften durch Federkräfte des Zinken definiert sind und welches Schar eine Vorderkante und von der Vorderkante ausgehende sich quer zur Vorwärtsrichtung erstreckende Schneiden aufweist.
[0037] Das System zeichnet sich insbesondre dadurch aus, dass eine Veränderung einer Drehlage des drehbaren Querträger in Abhängigkeit von durch den Zinken hervorgerufenen Federkräften erfolgt. Somit kann mittels des erfindungsgemäßen System insbesondere eine volle Arbeitsbreite der Schare während einer, zweckmäßig flachen Bodenbearbeitung genutzt werden.
[0038] Das System kann eine Grundstellung und eine Arbeitsstellung aufweisen, wobei zudem insbesondere vorgesehen sein kann, dass die Drehlage des drehbaren Querträger in einer Grundstellung und einer Arbeitsstellung der Bodenbearbeitungsmaschine gleich ist.
[0039] Vorzugsweise kann gemäß ein Bevorzugten Ausführungsform vorgesehen sein, dass in einer Grundstellung der Bodenbearbeitungsmaschine die Drehlage des drehbaren Querträger derartig ist, dass die Schneiden gegenüber der Vorwärtsrichtung in einem Winkel α von vorne oben nach hinten unten orientiert sind, und wobei die Grundstellung durch einen Betriebsmodus der Bodenbearbeitungsmaschine definiert ist, in der keine oder nur geringe Betriebskräfte auf das Schar und/oder den Zinken wirken und durch den Zinken keine oder nur geringe Federkräfte hervorgerufen werden.
[0040] Es ist möglich, dass in einer Arbeitsstellung der Bodenbearbeitungsmaschine die Schneiden zumindest weitgehend parallel zur Vorwärtsrichtung orientiert sind und/oder dass in einer Arbeitsstellung der Bodenbearbeitungsmaschine die Schneiden in einem Winkel β von vorne oben nach hinten unten orientiert sind und/oder in einem Winkel β von vorne unten nach hinten oben orientiert sind, wobei der Winkel β maximal 15° oder maximal 10° oder maximal 5° oder maximal 2° beträgt und/oder kleiner als der Winkel α in der Grundstellung ist.
[0041] Das System kann insbesondere vorsehen, dass die Arbeitsstellung durch einen Betriebsmodus der Bodenbearbeitungsmaschine definiert ist, in der Betriebskräfte auf das Schar und/oder den Zinken wirken, wobei die Betriebskräfte insbesondere eine derartige Größe aufweisen, dass die durch den Zinken hervorgerufenen Federkräfte größer als in der Grundstellung sind.
[0042] Gemäß einem weiteren Aspekt kann das System zudem derartig ausgeführt sein, dass die Drehlage der Querträger in Abhängigkeit der Anzahl an angebrachten Zinken veränderbar ist und/oder in Abhängigkeit der Arbeitsbreite der Schare veränderbar ist und/oder in Abhängigkeit der Arbeitstiefe der Schare veränderbar ist.
[0043] Um eine einfache Veränderung der Drehlage zu erreichen kann vorgesehen sein, dass die Veränderung der Drehlage mittels eines Aktors erfolgt, wobei der Aktor mit einer Steuereinrichtung wirkverbunden ist, welche Steuereinrichtung insbesondere derartig ausgebildet ist, dass mittels dieser eine automatisierte Veränderung der Drehlage des drehbaren Querträger erfolgt.
[0044] Das System kann insbesondere mittels einer Bodenbearbeitungsmaschine wie hierin beschrieben durchführbar sein.
[0045] Ferner betrifft die Erfindung zur Lösung der Aufgaben ein Verfahren zur Bodenbearbeitung. Wobei das Verfahren insbesondere mittels einer Bodenbearbeitungsmaschine durchführbar ist, welche Bodenbearbeitungsmaschine, einen sich in Vorwärtsrichtung erstreckende Längsträger und quer zur Vorwärtsrichtung erstreckende Querträger aufweisenden Maschinenrahmen, wobei zumindest ein Querträger mittels einer quer zur Vorwärtsrichtung orientierten Lagerung drehbar zu zumindest einem Längsträger gelagert ist, wobei am drehbaren Querträger, zumindest ein, federnde Eigenschaften aufweisender, Zinken mit Schar angebracht ist, welche federnden Eigenschaften durch Federkräfte des Zinken definiert sind und welches Schar eine Vorderkante und von der Vorderkante ausgehende sich quer zur Vorwärtsrichtung erstreckende Schneiden aufweist.
[0046] Das Verfahren umfasst einen ersten Betriebsmodus, welcher einer Grundstellung entspricht in der die Drehlage des Querträgers derartig ist, dass die Schneiden gegenüber der Vorwärtsrichtung in einem Winkel α von vorne oben nach hinten unten orientiert sind.
[0047] Des Weiteren umfasst das Verfahren einen zweiten Betriebsmodus, welcher einer Arbeitsstellung entspricht in der die Schneiden, unter Beibehaltung der Drehlage des Querträger durch auf den Zinken und/oder das Schar wirkende Betriebskräfte, durch eine Verformung des Zinken eine derartige Lageänderung erfahren, dass diese zumindest weitgehend parallel zur Vorwärtsrichtung orientiert sind oder in einem Winkel β von vorne oben nach hinten unten orientiert sind und/oder in einem Winkel β von vorne unten nach hinten oben orientiert sind, wobei der Winkel β maximal 15° oder maximal 10° oder maximal 5° oder maximal 2° beträgt und/oder kleiner als in der Winkel α der Grundstellung ist.
[0048] Ein bevorzugte Ausführungsvariante des Verfahren sieht darüber hinaus eine Veränderung der Drehlage mittels eines Aktors vor, wobei der Aktor mit einer Steuereinrichtung wirkverbunden ist, welche Steuereinrichtung insbesondere derartig ausgebildet ist, dass mittels dieser eine automatisierte Veränderung der Drehlage des drehbaren Querträger erfolgt.
[0049] Das Verfahren kann insbesondere mittels einer Bodenbearbeitungsmaschine wie hierin beschrieben durchführbar sein.
[0050] Es sei noch darauf hingewiesen, dass der Begriff Steuereinrichtung sich auf elektronische und/oder pneumatische und/oder hydraulische Steuerungen beziehen kann, die je nach Ausbildung Steuerungsaufgaben und/oder Regelungsaufgaben übernehmen können. Auch wenn hierin der Begriff "Steuern" verwendet wird, kann damit gleichsam zweckmäßig auch "Regeln" umfasst sein. Ebenso kann bei Verwendung des Begriffs "Regeln" gleichsam auch ein "Steuern" damit umfasst sein.
[0051] Die zuvor beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen und Merkmale der Erfindung sind beliebig miteinander kombinierbar. Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden im Folgenden unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente zueinander in den Figuren entsprechen nicht immer den realen Größenverhältnissen, da einige Formen vereinfacht und andere Formen zur besseren Veranschaulichung vergrößert im Verhältnis zu anderen Elementen dargestellt sind. Es zeigen: Figur 1 eine Perspektivansicht einer landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsmaschine mit einem in Vorwärtsrichtung erstreckende Längsträger und quer zur Vorwärtsrichtung erstreckende Querträger umfassenden Maschinenrahmen, wobei an den Querträger jeweils federnde Eigenschaften aufweisende Zinken mit Schar angebracht sind, Figur 2 eine Perspektivansicht einer Einheit einer Bodenbearbeitungsmaschine mit einem in Vorwärtsrichtung erstreckende Längsträger und quer zur Vorwärtsrichtung erstreckende Querträger umfassenden Maschinenrahmen, wobei die Querträger drehbar zu den Längsträger sind und wobei an den Querträger jeweils federnde Eigenschaften aufweisende Zinken mit Schar angebracht sind, Figur 3A eine Seitenansicht einer Einheit gemäß der Figur 2, wobei die Drehlage der Querträger derartig ist, dass die Schneiden von vorne oben nach hinten unten orientiert sind, wobei dies insbesondere einer Grundstellung der Bodenbearbeitungsmaschine entspricht, Figur 3B eine Seitenansicht einer Einheit gemäß der Figuren 2 & 3A, wobei die Drehlage der Querträger identisch zur Drehlage gemäß der Figur 2 ist, jedoch die Zinken durch Einwirkung einer Betriebskraft derartig verformt sind, dass die Schneiden im wesentlichen Parallel zur einer Vorwärtsrichtung orientiert sind bzw. von vorne unten nach hinten oben orientiert sind, wobei dies insbesondere einer Arbeitsstellung der Bodenbearbeitungsmaschine entspricht.
[0052] Die in den Figuren 1 bis 3 gezeigten Ausführungsformen stimmen zumindest teilweise überein, so dass ähnliche oder identische Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind und zu deren Erläuterung auch auf die Beschreibung der anderen Ausführungsformen bzw. Figuren verwiesen wird, um Wiederholungen zu vermeiden. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie die erfindungsgemäße Bodenbearbeitungsmaschine, dass erfindungsgemäße System sowie das erfindungsgemäße Verfahren ausgestaltet und ausgeführt sein können und stellen keine abschließende Begrenzung dar.
[0053] Eine Ausführungsvariante einer Bodenbearbeitungsmaschine 10 geht aus der Perspektivansicht Figur 1 hervor. Die Bodenbearbeitungsmaschine 10 findet vorzugsweise zur Lockerung einer Bodenfläche und/oder zur mechanischen Unkrautbekämpfung Verwendung.
[0054] Die Bodenbearbeitungsmaschine 10 umfasst einen Maschinenrahmen 12, welcher aus sich in Vorwärtsrichtung 14 erstreckenden Längsträger 16 und quer zur Vorwärtsrichtung 14 erstreckenden Querträger 18 zusammengesetzt ist.
[0055] Der Maschinenrahmen 12 setzt sich gemäß der Figur 1 aus im Wesentlichen drei Teilen zusammen, einem Mittelteil 20 und um horizontale Achsen 22 schwenkbar am Mittelteil 20 angebrachten Seitenteilen 24. Zum Verschwenken der Seitenteile 24 zum Mittelteil 20 um die Achsen 22 sind zweckmäßig pneumatisch oder hydraulisch betätigte bzw. betriebene Zylinder 26 vorgesehen.
[0056] Zur Verbindung der Bodenbearbeitungsmaschine mit einem Zugfahrzeug (hier nicht dargestellt) umfasst der Maschinenrahmen 12, insbesondere das Mittelteil 20 eine Verbindungsvorrichtung 28. Wobei die Verbindungsvorrichtung 28 gemäß der Figur 1 als Dreipunktverbindung ausgeführt ist. Es wären jedoch auch noch andere Verbindungsvorrichtungen denkbar.
[0057] Zur Variation der Arbeitstiefe der Bodenbearbeitungsmaschine 10 umfasst diese, eine gegenüber dem Maschinenrahmen höhenverstellbare Packerwalze 30.
[0058] Die Bodenbearbeitungsmaschine 10 umfasst mehrere (bspw. 4) beabstandet zueinander angeordnete Querträger 18, an welchen Querträger 18 jeweils federnde Eigenschaften aufweisende Zinken 50 mit Schar 60 angeordnet sind.
[0059] Weitere Details der Erfindung gehen aus den Figur 2 und 3 hervor, wobei hier jeweils eine Einheit zur Bodenbearbeitung bzw. eine stark vereinfachte Bodenbearbeitungsmaschine 10 in verschiedenen Ansichten bzw. Stellungen abgebildet ist.
[0060] Die Einheit, d.h. die Bodenbearbeitungsmaschine 10 umfasst gemäß den Ausführungsbeispielen eine Montagestruktur 32 zur Montage dieser an bspw. einer Rahmenstruktur einer somit durch mehrere Einheiten zusammengesetzten Bodenbearbeitungsmaschine, vorzugsweise Hackgerät. Die Einheit kann aber auch ohne weitere Einheiten eingesetzt werden und somit alleine eine Bodenbearbeitungsmaschine 10 ausbilden.
[0061] Die Bodenbearbeitungsmaschine 10 weist einen Maschinenrahmen 12, welcher sich in Vorwärtsrichtung 14 erstreckende Längsträger 16 und quer zur Vorwärtsrichtung 14 erstreckende Querträger 18 umfasst. Die Querträger 18 sind zudem mittels einer quer zur Vorwärtsrichtung orientierten Lagerung drehbar zu den Längsträger 16 angebracht, insbesondere drehbar in diesen gelagert.
[0062] Gemäß den Ausführungsbeispielen umfasst der Maschinenrahmen 12 zwei parallel zueinander angeordnete Längsträger 16 und drei parallel zueinander und insbesondere drehbar in den Längsträger 16 gelagerte Querträger 18.
[0063] An den Querträger 18 ist jeweils wenigstens ein federnde Eigenschaften aufweisender Zinken 50 angeordnet. An den Zinken 50 ist zudem jeweils ein Schar 60 angebracht. Wobei die Schare jeweils als Gänsefußschare ausgebildet sind und eine durch eine Scharspitze gebildete Vorderkante 62 und von der Vorderkante 62 ausgehende, sich jeweils links und rechts, quer zur Vorwärtsrichtung 14 erstreckende Schneiden 64 aufweisen.
[0064] Die Zinken 50 sind insbesondere derartig zueinander beabstandet, dass diese quer zur Vorwärtsrichtung 14 eine ganzflächige Bodenbearbeitung ermöglichen.
[0065] Wie insbesondere aus den Figuren 3A & 3B hervorgeht, sind die Querträger 18 mittels einer Koppelstange verbunden, so dass die Drehlage der Querträger 18 jeweils synchron verändert werden kann und die Querträger 18 jeweils eine gleiche Drehlage aufweisen. Zur Veränderung der Drehlage ist ein Hebel 36 mit Raste vorgesehen, so dass jeweils in Abhängigkeit der Hebelposition die Drehlage der Querträger 18 veränderbar ist.
[0066] Die Drehlage der Querträger 18 ist insbesondere in Abhängigkeit der federnden Eigenschaften der Zinken 50 veränderbar und/oder anpassbar.
[0067] Die Bodenbearbeitungsmaschine 10 ist gemäß der Figur 3A in einer Grundstellung dargestellt wobei hierbei die Drehlage der Querträger 18 derartig ist, dass die Schneiden 64 gegenüber der Vorwärtsrichtung 14 in einem Winkel α von vorne oben nach hinten unten orientiert sind. Wobei die Grundstellung durch einen Betriebsmodus der Bodenbearbeitungsmaschine 10 definiert ist, in der keine oder nur geringe Betriebskräfte auf das Schar 60 und/oder den Zinken 50 wirken. Was bedeutet, dass die Schare 60 insbesondere nicht in eine Bodenfläche eindringen. Was durch eine Linie nochmals verdeutlicht werden soll.
[0068] Dementgegen stellt die Figur 3B die Bodenbearbeitungsmaschine 10 in einer Arbeitsstellung dar, wobei in einer Arbeitsstellung der Bodenbearbeitungsmaschine 10 die Schneiden 64 zumindest weitgehend parallel zur Vorwärtsrichtung 14 orientiert sein können.
[0069] Wie aus den Figuren 3A und 3B hervorgeht ist sowohl in der Grundstellung als auch in der Arbeitsstellung die Drehlage der drehbaren Querträger 18 jeweils gleich. Wodurch eine Veränderung der Orientierung der Schneiden 64 lediglich durch auf die Zinken 50 und/oder die Schare 60 wirkende Betriebskräfte erfolgt.
[0070] Um dies zu verdeutlichen sind diese Zusammenhänge gemäß Figur 3B nochmals deutlich dargestellt, wobei hierbei dargestellt ist, dass in einer Arbeitsstellung der Bodenbearbeitungsmaschine 10 die Schneiden 64 gegenüber einer Vorwärtsrichtung 14 in einem Winkel β von vorne oben nach hinten unten orientiert sind und/oder in einem Winkel β von vorne unten nach hinten oben orientiert sind, wobei der Winkel β maximal 15° oder maximal 10° oder maximal 5° oder maximal 2° beträgt. Wobei der Winkel β insbesondere kleiner als der Winkel α der Grundstellung ist.
[0071] Die Arbeitsstellung ist insbesondere durch einen Betriebsmodus der Bodenbearbeitungsmaschine 10 definiert, in der Betriebskräfte auf das Schar 60 und/oder den Zinken 50 wirken, wobei die Betriebskräfte insbesondere eine derartige Größe aufweisen, dass der Zinken 50 Verformt wird.
[0072] Die Zinken 50 sind jeweils als Federzinken ausgebildet und weisen jeweils zumindest eine, die federnden Eigenschaften definierende Windung 52 auf.
[0073] Obwohl die Erfindung unter Bezugnahme auf bestimmte Ausführungsbeispiele beschrieben worden ist, ist es für einen Fachmann ersichtlich, dass verschiedene Änderungen ausgeführt werden können und Äquivalente als Ersatz verwendet werden können, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen. Zusätzlich können viele Modifikationen ausgeführt werden, ohne den zugehörigen Bereich zu verlassen. Folglich soll die Erfindung nicht auf die offenbarten Ausführungsbeispiele begrenzt sein, sondern soll alle Ausführungsbeispiele umfassen, die in den Bereich der beigefügten Patentansprüche fallen. Insbesondere beansprucht die Erfindung auch Schutz für den Gegenstand und die Merkmale der Unteransprüche unabhängig von den in Bezug genommenen Ansprüchen. Bezugszeichenliste
[0074] 10Bodenbearbeitungsmaschine12Maschinenrahmen14Vorwärtsrichtung16Längsträger18Querträger20Mittelteil22Achse24Seitenteil26Zylinder28Verbindungsvorrichtung30Packerwalze32Montagestruktur34Koppelstange36Hebel50Zinken52Windung60Schar62Scharspitze64SchneideαWinkel GrundstellungβWinkel Arbeitsstellung
权利要求:
Claims (23)
[0001] Bodenbearbeitungsmaschine (10) mit einem, sich in Vorwärtsrichtung (14) erstreckende Längsträger (16) und quer zur Vorwärtsrichtung (14) erstreckende Querträger (18) aufweisenden Maschinenrahmen (12), wobei zumindest ein Querträger (18) mittels einer quer zur Vorwärtsrichtung (14) orientierten Lagerung drehbar zu zumindest einem Längsträger (16) gelagert ist, wobei am drehbaren Querträger (18), zumindest ein, federnde Eigenschaften aufweisender, Zinken (50) mit Schar (60) angebracht ist, welche federnden Eigenschaften durch Federkräfte des Zinken (50) definiert sind und welches Schar (60) eine Vorderkante (62) und von der Vorderkante (62) ausgehende sich quer zur Vorwärtsrichtung (14) erstreckende Schneiden (64) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehlage des drehbaren Querträger (18) in Abhängigkeit der Federkräfte des Zinken (50) veränderbar ist.
[0002] Bodenbearbeitungsmaschine (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenbearbeitungsmaschine (10), eine Grundstellung und eine Arbeitsstellung aufweist, wobei die Drehlage des drehbaren Querträger (18) in der Grundstellung und in der Arbeitsstellung gleich ist.
[0003] Bodenbearbeitungsmaschine (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Grundstellung der Bodenbearbeitungsmaschine (10) die Drehlage des drehbaren Querträger (18) derartig ist, dass die Schneiden (64) gegenüber der Vorwärtsrichtung (14) in einem Winkel α von vorne oben nach hinten unten orientiert sind.
[0004] Bodenbearbeitungsmaschine (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundstellung durch einen Betriebsmodus der Bodenbearbeitungsmaschine (10) definiert ist, in der keine oder nur geringe Betriebskräfte auf das Schar (60) und/oder den Zinken (50) wirken.
[0005] Bodenbearbeitungsmaschine (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Arbeitsstellung der Bodenbearbeitungsmaschine (10) die Schneiden (64) zumindest weitgehend parallel zur Vorwärtsrichtung (14) orientiert sind.
[0006] Bodenbearbeitungsmaschine (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Arbeitsstellung der Bodenbearbeitungsmaschine (10) die Schneiden (64) gegenüber einer Vorwärtsrichtung (14) in einem Winkel β von vorne oben nach hinten unten orientiert sind und/oder in einem Winkel β von vorne unten nach hinten oben orientiert sind, wobei der Winkel β maximal 15° oder maximal 10° oder maximal 5° oder maximal 2° beträgt und/oder kleiner als der Winkel α der Grundstellung ist.
[0007] Bodenbearbeitungsmaschine (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsstellung durch einen Betriebsmodus der Bodenbearbeitungsmaschine (10) definiert ist, in der Betriebskräfte auf das Schar (60) und/oder den Zinken (50) wirken, wobei die Betriebskräfte insbesondere eine derartige Größe aufweisen, dass der Zinken (50) Verformt wird.
[0008] Bodenbearbeitungsmaschine (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zinken (50) ein Federzinken ist und zumindest eine, die Federkräfte definierende Windung (52) aufweist.
[0009] Bodenbearbeitungsmaschine (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schar (60) ein Gänsefußschar ist und eine im wesentlichen Dreieckförmige, eine Vorderkante (62) und von der Vorderkante (62) ausgehende sich quer zur Vorwärtsrichtung (14) erstreckende Schneiden (64) aufweisende, Grundform aufweist.
[0010] Bodenbearbeitungsmaschine (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese zumindest zwei drehbar zu einem Längsträger (16) angeordnete Querträger (18) umfasst wobei,
- an den Querträgern (18) jeweils eine gleiche und/oder unterschiedliche Anzahl an Zinken (50) mit Schar (60) angebracht ist und/oder
- wobei die Zinken (50) gleich und/oder unterschiedlich ausgeführt sind und/oder
- wobei die Schare (60) gleich und/oder unterschiedlich ausgeführt sind.
[0011] Bodenbearbeitungsmaschine (10) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Querträger (18) gekoppelt sind, wobei die Koppelung mittels einer Koppelstange und/oder mittels einer Aktors erfolgt.
[0012] Bodenbearbeitungsmaschine (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehlage der Querträger (18) in Abhängigkeit der
- Anzahl an angebrachten Zinken (50) veränderbar ist und/oder
- in Abhängigkeit der Arbeitsbreite der Schare (60) veränderbar ist und/oder
- in Abhängigkeit der Arbeitstiefe der Schare (60) veränderbar ist.
[0013] Bodenbearbeitungsmaschine (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Variation der Drehlage mittels eines Aktors erfolgt, wobei der Aktor mit einer Steuereinrichtung wirkverbunden ist, welche Steuereinrichtung insbesondere derartig ausgebildet ist, dass mittels dieser eine automatisierte Variation der Drehlage erfolgt.
[0014] Bodenbearbeitungsmaschine (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese vorzugsweise ein Hackgerät ist.
[0015] System zur Bodenbearbeitung, vorzugsweise mittels einer Bodenbearbeitungsmaschine (10), welche Bodenbearbeitungsmaschine (10), einen sich in Vorwärtsrichtung (14) erstreckende Längsträger (16) und quer zur Vorwärtsrichtung (14) erstreckende Querträger (18) umfassenden Maschinenrahmen (12) aufweist, wobei zumindest ein Querträger (18) mittels einer quer zur Vorwärtsrichtung (14) orientierten Lagerung drehbar zu zumindest einem Längsträger (16) gelagert ist, wobei am drehbaren Querträger (18), zumindest ein, federnde Eigenschaften aufweisender, Zinken (50) mit Schar (60) angebracht ist, welche federnden Eigenschaften durch Federkräfte des Zinken (50) definiert sind und welches Schar (60) eine Vorderkante (62) und von der Vorderkante (62) ausgehende sich quer zur Vorwärtsrichtung (14) erstreckende Schneiden (64) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Veränderung einer Drehlage des drehbaren Querträger (18) in Abhängigkeit von durch den Zinken (50) hervorgerufenen Federkräften erfolgt.
[0016] System nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das System eine Grundstellung und eine Arbeitsstellung aufweist, wobei die Drehlage des drehbaren Querträger in einer Grundstellung und einer Arbeitsstellung der Bodenbearbeitungsmaschine (10) gleich ist.
[0017] System nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Grundstellung der Bodenbearbeitungsmaschine (10) die Drehlage des drehbaren Querträger (18) derartig ist, dass die Schneiden (64) gegenüber der Vorwärtsrichtung (14) in einem Winkel α von vorne oben nach hinten unten orientiert sind, und wobei die Grundstellung durch einen Betriebsmodus der Bodenbearbeitungsmaschine (10) definiert ist, in der keine oder nur geringe Betriebskräfte auf das Schar (60) und/oder den Zinken (50) wirken und durch den Zinken keine oder nur geringe Federkräfte hervorgerufen werden.
[0018] System nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Arbeitsstellung der Bodenbearbeitungsmaschine (10) die Schneiden (64) zumindest weitgehend parallel zur Vorwärtsrichtung (14) orientiert sind und/oder dass in einer Arbeitsstellung der Bodenbearbeitungsmaschine (10) die Schneiden (64) in einem Winkel β von vorne oben nach hinten unten orientiert sind und/oder in einem Winkel β von vorne unten nach hinten oben orientiert sind, wobei der Winkel β maximal 15° oder maximal 10° oder maximal 5° oder maximal 2° beträgt und/oder kleiner als der Winkel α in der Grundstellung ist.
[0019] System nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsstellung durch einen Betriebsmodus der Bodenbearbeitungsmaschine (10) definiert ist, in der Betriebskräfte auf das Schar (60) und/oder den Zinken (50) wirken, wobei die Betriebskräfte insbesondere eine derartige Größe aufweisen, dass die durch den Zinken (50) hervorgerufenen Federkräfte größer als in der Grundstellung sind.
[0020] System nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehlage der Querträger (18) in Abhängigkeit der
- Anzahl an angebrachten Zinken (50) veränderbar ist und/oder
- in Abhängigkeit der Arbeitsbreite der Schare (60) veränderbar ist und/oder
- in Abhängigkeit der Arbeitstiefe der Schare (60) veränderbar ist.
[0021] System nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Veränderung der Drehlage mittels eines Aktors erfolgt, wobei der Aktor mit einer Steuereinrichtung wirkverbunden ist, welche Steuereinrichtung insbesondere derartig ausgebildet ist, dass mittels dieser eine automatisierte Veränderung der Drehlage des drehbaren Querträger (18) erfolgt.
[0022] Verfahren zur Bodenbearbeitung, welches Verfahren vorzugsweise mittels einer Bodenbearbeitungsmaschine (10) durchführbar ist, welche Bodenbearbeitungsmaschine (10), einen sich in Vorwärtsrichtung (14) erstreckende Längsträger (16) und quer zur Vorwärtsrichtung (14) erstreckende Querträger (18) aufweisenden Maschinenrahmen (12), wobei zumindest ein Querträger (18) mittels einer quer zur Vorwärtsrichtung (14) orientierten Lagerung drehbar zu zumindest einem Längsträger (16) gelagert ist, wobei am drehbaren Querträger (18), zumindest ein, federnde Eigenschaften aufweisender, Zinken (50) mit Schar (60) angebracht ist, welche federnden Eigenschaften durch Federkräfte des Zinken (50) definiert sind und welches Schar (60) eine Vorderkante (62) und von der Vorderkante (62) ausgehende sich quer zur Vorwärtsrichtung (14) ersrteckende Schneiden (64) aufweist, gekennzeichnet durch,
- einen ersten Betriebsmodus, welcher einer Grundstellung entspricht in der die Drehlage des Querträgers (18) derartig ist, dass die Schneiden (64) gegenüber der Vorwärtsrichtung (14) in einem Winkel α von vorne oben nach hinten unten orientiert sind,
- sowie durch einen zweiten Betriebsmodus, welcher einer Arbeitsstellung entspricht in der die Schneiden (64), unter Beibehaltung der Drehlage des Querträger (18) durch auf den Zinken (50) und/oder das Schar (60) wirkende Betriebskräfte, durch eine Verformung des Zinken (50) eine derartige Lageänderung erfahren, dass diese zumindest weitgehend parallel zur Vorwärtsrichtung (14) orientiert sind und/oder in einem Winkel β von vorne oben nach hinten unten orientiert sind und/oder in einem Winkel β von vorne unten nach hinten oben orientiert sind, wobei der Winkel β maximal 15° oder maximal 10° oder maximal 5° oder maximal 2° beträgt und/oder kleiner als der Winkel α der Grundstellung ist.
[0023] Verfahren nach Anspruch 22, gekennzeichnet durch, eine Veränderung der Drehlage mittels eines Aktors, wobei der Aktor mit einer Steuereinrichtung wirkverbunden ist, welche Steuereinrichtung insbesondere derartig ausgebildet ist, dass mittels dieser eine automatisierte Veränderung der Drehlage des drehbaren Querträger erfolgt.
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同族专利:
公开号 | 公开日
DE102019106185A1|2020-09-17|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
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